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Erben und Vererben

Beim Erben und Vererben geht es zwar sprichwörtlich um die so genannte „gleiche Medaille“ – allerdings um unterschiedliche Seiten. Dies bedeutet, dass wir uns einerseits dafür einsetzen, dass die Erben zu ihrem gerechten Anteil kommen bzw. sich nicht einer der Erben ungerechtfertigt Vorteile verschafft. Auf der anderen Seite beraten wir die Erblasser, wie sie ihr Vermögen – sei es Geld, Wertgegenstände, Immobilien oder ein Betrieb – so an ihre Erben verteilen können, dass nicht die Falschen oder der Staat von ihrem Lebenswerk profitieren.

Erben sollte das Leben bereichern. Es kann aber auch arm machen.
Ein korrekt abgefasstes und von den Erben als gerecht empfundenes Testament verursacht in der Regel keine Erbstreitigkeiten. Aber wie kann sich der Erbe wehren, wenn er sich benachteiligt fühlt oder gar übergangen wurde? Und was ist zu tun, wenn das Testament zwar formal korrekt, aber unter dubiosen Umständen entstanden ist und offensichtlich nicht dem ursprünglichen Willen des Erblassers entspricht?

Wie soll man sich verhalten, wenn man als Erbe plötzlich in bestehende Mietverträge einsteigen muss oder neben Werten auch hohe Schulden vererbt werden, die zur Bedrohung der eigenen Existenz werden können?

Neben diesen Fällen beraten wir unsere Klienten u. a. auch bei folgenden Problemstellungen:

  • Wie können unnötige Steuern bei einer Erbschaft vermieden werden?
  • Welchen Einfluss haben vorgezogene Schenkungen auf den Umfang des Pflichtteils?
  • Welche Vor- und Nachteile für das Erbe ergeben sich aus einer Nießbrauchsvereinbarung?
  • Gibt es Möglichkeiten, sogar ein formal wirksames Testament anzufechten?
  • Mit welchen Begründungen kann man einen eingesetzten Testamentsvollstrecker ablehnen?
  • Wie können die eigenen Rechte innerhalb einer Erbengemeinschaft durchgesetzt werden?

Wer vererbt, will sein Vermögen nach seinem Willen verteilen. Durch Formfehler profitieren aber oft die Falschen.
Eigentlich ist es doch einfach – vor allem, wenn das Vermögen nicht sehr hoch ist: Die Erblasser formulieren ihr Testament, unterschreiben es, und schon scheint alles zur Zufriedenheit aller geregelt.
Das mag in Einzelfällen zutreffen. Aber wer in dieser unbedarften Art sein Testament macht, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn schon kleine formale Fehler können große Risiken nach sich ziehen. Es fängt damit an, welche Art von Testament man wählt: ein gemeinschaftliches, ein notarielles, das so genannte „Berliner Testament“ oder einen Erbvertrag? Jede Form hat ihre speziellen Vor- und Nachteile.
Deshalb beraten wir unsere Klienten nicht nur bei der Art des Testaments, seiner nachhaltigen Formulierung oder wie es wirksam durchgesetzt werden kann, sondern auch wie man erreichen kann, dass nicht der Staat oder gerade die Personen, deren Erbe man eigentlich einschränken wollte, von eigenen Versäumnissen profitieren.

Besonderes Augenmerk legen wir auch darauf, dass besondere Situationen beim Vererben ausreichend berücksichtigt werden:

  • Wie kann ein spezielles Behindertentestament aufgesetzt werden, bei dem der Behinderte und nicht die Sozialhilfe den Nutzen davon hat?
  • Welche Auswirkungen hat die Gesetzgebung im Erbrecht für die Mitglieder von Patchwork-Familien und wie ändert sich der Erbanspruch bei einer erneuten Heirat, wenn beide Elternteile Kinder haben?
  • Was bedeutet die Rechtswahl für EU-Mitbürger, die Ihr Vermögen nach deutschem Recht in ihrem Heimatland vererben wollen?
  • Welche Besonderheiten und Auflagen sind beim Vererben von Betrieben, Immobilien oder Aktienvermögen zu beachten?
  • Auf was muss man achten, wenn die Erben bedürftig sind oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden?

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Wolf-Ekkerhard Klix

Wolf-Ekkehard Klix

Transportrecht und Wettbewerbsrecht
Fachanwalt für Erbrecht


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Angelika Klennert

Angelika Klennert

war bis 2020 Fachanwältin für Familienrecht


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